AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des „Gästehaus Neue Mühle“, Neue Mühle 4, 34134 Kassel, Inh.: Kristina König

Stand: 15.08.2025

  1. Geltungsbereich
    1.1
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension König.
    Diese AGB sind für jeden Gast der Pension im Internetauftritt der Pension König einsehbar. Darüber hinaus gilt die in der Pension König ausgehängte Hausordnung.
  2. Vertragsabschluss
    2.1
    Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, schriftlich, per Email im Internet reserviert und von der Pension König bestätigt worden ist.
    Die Bestätigung durch die Pension König erfolgt ebenfalls telefonisch, schriftlich oder per Email.

    Ein Beherbergungsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, insbesondere bei einer persönlichen Anfrage durch den Gast in der Pension König.

    2.2
    Vertragspartner ist das Gästehaus Neue Mühle, vertreten durch Frau Kristina König.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung
    3.1
    Die Pension König ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

    3.2
    Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens bei Ankunft bar im Gästehaus Neue Mühle zu zahlen.
    Eine Zahlung des Rechnungsbetrages ist auch möglich per Überweisung des Gastes auf das Konto des Gästehauses Neue Mühle. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn der Rechnungsbetrag 2 Tage vor der Anreise des Gastes auf dem Konto des Gästehauses Neue Mühle gutgeschrieben ist.

    3.3
    Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich ohne Frühstück.
    Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Rücktritt der Pension/Kündigung
    4.1
    Leistet der Gast nicht die vereinbarte Vorauszahlung für das gebuchte Zimmer, ist das Gästehaus Neue Mühle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4.2
    Das Gästehaus Neue Mühle ist zur Kündigung des Beherbergungsvertrages aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder das Zimmer unter falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. in Bezug auf die Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht wurde.
  5. Rücktritt des Gastes/Stornobedingungen
    5.1
    Ein Rücktritt des Gastes des mit dem Gästehaus abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist ausgeschlossen.

    5.2
    Bei Stornierung durch den Gast, bei Nichtannahme der vom Gast im Voraus bestellten und reservierten vertraglichen Leistung, bleibt der Gast zur Zahlung von Stornogebühren in folgender Höhe verpflichtet:

    Für eine Stornierung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn wird keine Stornogebühr fällig. Zwischen dem 14. Tag und dem Tag der Anreise werden 100% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

    5.3
    Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erfolgt keine Rückzahlung des durch den Gast gezahlten Rechnungsbetrages.
  6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Rückgabe
    6.1
    Die Zimmer können am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden.

    6.2.
    Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen am Anreisetag ergeben, ist das Gästehaus Neue Mühle rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Anderenfalls ist es berechtigt, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen frei zu geben.

    6.3
    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
    Der Zimmerschlüssel ist bei Abreise an der Zimmertür zurückzulassen.

    6.4
    Eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehaus Neue Mühle.


    6.5
    In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Verstößt der Gast gegen das Rauchverbot, wird durch zusätzlich anfallende Reinigungskosten ein Betrag in Höhe von 50,00 € fällig.

    6.6
    Das Trinken von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Gäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.

    6.7
    Bei Mängeln des Zimmers hat der Gast das Gästehaus Neue Mühle unverzüglich zu unterrichten.
    6.8
    In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
  7. Haftungen
    7.1
    Eine Haftung des Gästehauses Neue Mühle für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von im Eigentum des Gastes stehender Gegenstände ist ausgeschlossen.

    7.2
    Der Gast haftet gegenüber des Gästehauses Neue Mühle für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
    Der Gast haftet für den durch ihn verursachten Verlust des Zimmerschlüssels.
  8. Schlussbestimmungen
    8.1
    Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Gästehauses Neue Mühle.

    8.2
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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